Geltungsbereich
Der Vertrag wird von der Firma Megaspeed (Verkäufer) unter den nachfolgenden Bedingungen geschlossen, die Bestandteil jeden Vertrages sind. Anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen bzw. diese werden ausgeschlossen. DerGeltungsbereich richtet sich im Übrigen nach Richtlinie 1999/44/EG der Europäischen Union.
Versand/Verkauf
Der Besteller ist an sein Angebot 14 Tage gebunden. Erfolgt innerhalb der 14 Tage keine Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als nicht geschlossen, es sei denn die Ware wurde ausgeliefert.
Lieferumfang
Der Verkäufer liefert einen programmierten Tuning-Chip bzw. die Tuning-Software oder andere elektronische Bauteile. Die Installation übernimmt der Verkäufer, außer es ist etwas anderes vereinbart.
Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich bei Abholung am Firmensitz des Verkäufers. Versandkosten werden zusätzlich berechnet. Der Kaufpreis ist spätestens bei der Lieferung fällig und kann auch per Nachnahme erhoben werden. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises verbleibt das Eigentum an der gelieferten Ware oder Programmierung beim Verkäufer. Gleiches gilt bei Installation der Hardware in das Steuergerät (verl. Eigentumsvorbehalt ). Der Käufer ist auch nach Eigentumsübergang an die Urheber - und sonstigen Schutzrechte Dritter gebunden. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, ohne dass insoweit ein weitergehender Verzugsschaden ausgeschlossen wird. Dem Käufer bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist. Die Aufrechnung gegenüber den Zahlungsansprüchen des Verkäufers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenansprüche des Käufers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Soweit der Besteller Kaufmann ist und der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört, gilt der vorstehende Absatz entsprechend auch für Zurückbehaltungsrechte.
Liefertermin
Alle Angaben von Lieferzeiten in den Angaben des Verkäufers sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Der bei Vertragsschluss angegebene Liefertermin ist lediglich geschätzt und darf um 2 Wochen überschritten werden. Mahnt der Besteller danach unter angemessener Frist die Leistung an, so gerät der Verkäufer nach Ablauf der Frist in Verzug, es sei denn, dass die Herstellungsart und die Beschaffenheit der bestellten Ware eine weitere Nachfrist aus konstruktionsbedingten Gründen rechtfertigt. In diesem Falle ist der Verkäufer verpflichtet, dem Besteller unverzüglich die Dauer der Verzögerung bekannt zu geben. Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz und sonstigen Verzugsschaden sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, dass die verspätete Lieferung auf Vorsatz des Verkäufers zurückzuführen ist.
Gefahrübergang
Die Versendung, bzw. der Einbau erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Lehnt der Besteller die Annahme der gelieferten Ware ab, steht dem Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu. In allen Fällen, in denen der Besteller zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist, ist der Verkäufer berechtigt, eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 25 % des Rechnungswertes zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verlangen, ohne dass es eines Nachweises des tatsächlich entstandenen Schadens bedarf. Unberührt davon bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens, sofern dieser nachweisbar ist. Dem Besteller bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist.
Haftung
Der Verkäufer haftet nur dafür, dass der Tuning- Chip, das Programm oder andere elektronischen Bauteile bei der Absendung funktionstüchtig sind. Dem Besteller ist bekannt, dass der Einsatz und die Nutzung eines Tuning-Chips oder die Leistung erhöhende elektronische Bauteile zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führen und daher das Kfz nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf (gegen Aufpreis kann die Änderung im Kfz-Brief eingetragen werden). Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die im öffentlichen Straßenverkehr entstehen, wenn der Tuning-Chip oder andere elektronische Bauteile zur Leistungserhöhung in dem Fahrzeug verbaut wurden Der Käufer wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Einbau von Tuningprodukten zum verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstelles bzw.Fahrzeugverkäufers führen kann. Ebenso haftet der Verkäufer nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden am Motor bzw. gesamten Fahrzeug, die aufgrund des Tuning-Chips oder anderer elektronischer Bauteile entstehen können. Für diesen Fall wird eine gesonderte Garantie- Versicherung angeboten.
Etwaige Ansprüche des Bestellers aus positiver Vertragsverletzung sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz seitens des Verkäufers nachzuweisen ist.
Stützpunkthändler sind selbstständige Unternehmen, für deren Arbeit Megaspeed keine Haftung gegenüber dem Endkunden übernimmt. Es entsteht dadurch auch kein Vertragsverhältnis zwischen Megaspeed und dem Endkunden. Reklamationen sind ausschließlich mit dem jeweiligen Stützpunkthändler zu regeln. Die AGB der Stützpunkthändler können abweichen und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Stützpunkt und Endkunden. Beim OBD Tuning kann in sehr seltenen Fällen ein Abbruch der Programmierung auftreten. Der Kunde ist nicht berechtigt deshalb einen Schadensersatzanspruch jeglicher Art geltend zu machen. Auf dem Kulanzwege kann beim Stützpunkthändler ein Ersatzfahrzeug beantragt werden, dessen Kosten zu Lasten des Stützpunktes gehen, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Prüfstand
Bei Leistungsmessungen auf dem Leistungsprüfstand treten besonders hohe Belastungen für das Fahrzeug auf. Für Schäden während einer Leistungsmessung, inbesonders an Reifen, Felgen, Antriebsstrang, Getriebe und Motor, übernehmen wir keine Haftung. Wir gehen bei einer Leistungsmessung von einem einwandfreien Zustand des Fahrzeuges aus. Besonders bei langen Prüfstandläufen kommt es zu erhöhtem Verschleiss an den Reifen der Antriebsachse. Prüfstandläufe mit Winterreifen, Allwetterreifen sowie runderneuerten Reifen sind nicht zulässig. Der Kunde muss dies dem entsprechenden Mitarbeiter vor der Prüfstand-Fahrt mitteilen.
Gewährleistung
Die Gewährleistung auf die gelieferte Software und Hardware beträgt nach Richtlinie 1999/44/EG der Europäischen Union 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der Versendung oder des Einbaus durch den Verkäufer.
Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation des Tuning-Chips bzw. Tuning - Software die vom ursprünglichen Hersteller gewährte Werksgarantie entfällt, übernimmt der Verkäufer seinerseits die vorgenannte Garantie nicht (eine Tuninggarantie kann gegen einen Aufpreis abgeschlossen werden).
Die Angaben zur Leistungssteigerung beziehen sich auf Motoren, die in allen wesentlichen Funktionen dem Mittelwert der Herstellernorm und dem Serienstand entsprechen.
Die Software darf nicht kopiert oder sonstwie vervielfältigt werden, die Tuningsoftware bleibt Eigentum des Verkäufers, es werden nur die Nutzungsrechte vergeben, für den Zeitraum in dem der Käufer Besitzer des dafür bestimmten Fahrzeug ist. Die Software darf auch nicht geändert werden. Die Änderung der Software durch den Käufer/Besteller führt zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche.
Haftung für Folgeschäden
Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die Verwendung des Liefergegenstandes zu einer Änderung der Leistungsdaten des Fahrzeuges führen. Der Käufer ist darüber unterrichtet und wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies – physikalisch bedingt – zu einem höheren Verschleiß am Fahrzeug frühen kann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken. Ebenso ist der jeweilige Reifengeschwindigkeitsindex zu beachten. Der Verkäufer übernimmt hierfür keinerlei Haftung oder Gewährleistung. Der Käufer wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Einbau von Tuningprodukten zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen kann. Des Weiteren erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug – soweit für die Teile keine ABE vorliegen – zur Abnahme beim Technischen Überwachungsverein vorzuführen. Dies gehört nicht zum Lieferumfang des Verkäufers. Der Verkäufer übernimmt auch keinerlei Gewährleistung für die Erteilung der Betriebserlaubnis. Irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung sind ausgeschlossen. Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen kann auch eine Änderung bei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung/Kaskoversicherung erforderlich machen. Der Käufer ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen.
Widerrufs- oder Rückgabebelehrung zum Fernabgabegesetz
Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief - E Mail) oder wenn ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der Ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Absatz 2 BGB in Verbindung mit § 1 Absatz 1, 2 und 4 BGB - Info V. Sowie unserer Pflicht gemäß § 312 e Absatz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB Info V. Zur Wahrung der Widerruffrist genügt die Rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Die Fa. Megaspeed Selbeckerstr. 18
52579 Heiligenhaus
E-Mail: info@mega-speed.de
Widerruffolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die bereits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist. Für die durch die Bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückgesendeten Sache den Betrag von 40€ nicht übersteigt oder wenn sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung ihrer Widerruferklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand der Firmensitz des Verkäufers.
Salvatorische Klausel
Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien am nächsten kommt.