Unfallgutachten

Reparaturkalkulationen, Restwertermittlungen und Fahrzeugbewertungen werden von Mega-speed kurzfristig in verständlichen Gutachten für Sie erstellt. Sachverständige von MEGA-SPEED arbeiten neutral und versicherungsunabhängig. Sie sind Ansprechpartner für die KFZ-Schadensbegutachtung und Schadensabwicklung. Bitte lesen Sie auch die nachfolgenden Informationen aufmerksam durch. Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen.
Senden Sie einfach eine eMail an info@mega-speed.de.

Unfallbericht
Bitte führen Sie immer einen Unfallbericht in ihrem Fahrzeug mit. Sollten Sie von ihrer Versicherung keinen erhalten haben, laden Sie sich ihn bitte bei uns herunter. Unfallbericht (PDF/74kB).

Steht mir im Schadenfall ein unabhängiger Gutachter zu?
Ist Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall unverschuldet beschädigt worden (Haftpflichtfall), haben Sie das Recht, es von einem unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl begutachten zu lassen. Er ist neutral und unparteiisch, verfügt über alle Arbeitsunterlagen führender Marktbeobachter, ist vorzüglich ausgebildet und macht sich permanent mit allen Neuerungen auf seinem Fachgebiet vertraut. Bei nicht klarer Sachlage kann ein Verkehrsunfallgutachten für die Klärung der Schuldfrage entscheidend sein. Ein von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung gestellter Sachverständiger muss von Ihnen nicht akzeptiert werden.

Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

Was kostet ein Gutachten?
Die Höhe des Sachverständigenhonorars richtet sich im Rahmen des Üblichen nach der Schadensumme. Wir bieten zur Entlastung des Geschädigten bei schuldlosem Unfall eine direkte Abrechnung unseres Sachverständigenhonorars mit allen Versicherern mittels sicherungsweiser Abtretung an, so dass Sie auch nicht in Vorleistung treten müssen. Dieses Angebot gilt bei MEGA-SPEED auch für sog. Bagatellschäden (Reparaturkosten unter 750 Euro und unstreitige Verursachung). Für diese geringfügigen Schäden erstellen wir Kurzgutachten, die gegenüber den üblichen Kostenvoranschlägen von Werkstätten neben der Schadenbezifferung auch Lichtbilder umfassen. Bei selbst verschuldeten Schäden oder Schäden durch Wild, Sturm, Hagel, Wasser, Feuer, Einbruch oder Diebstahl wenden Sie sich bitte zunächst an ihren Kasko-Versicherer, da hier Vertragsrecht nach AKB zum Ansatz kommt. Die Kosten eines von Ihnen eingeholten Gutachtens sind vom Kaskoversicherer zu erstatten wenn:

  • Ihnen die Versicherung die Freigabe erteilt. Wichtig: Name des Gesprächspartners/Sachbearbeiters notieren.
  • Dem Sachverständiger der Versicherung keine zeitnahe Besichtigung möglich ist.
  • Das Gutachten des von der Versicherung beauftragten Sachverständigen fehlerhaft ist.

Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen?
Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verläßt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeindlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.

Was mache ich bei einem Bagatellschaden?
Bei einem Bagatellschaden unter 750,- EUR kann auf ein umfangreiches Sachverständigen-Gutachten verzichtet werden. In diesem Fall empfehlen wir, von MEGA-SPEED einen Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Reparaturkosten einzuholen. Die Abrechnung mit der Versicherung kann dann auf der Grundlage dieses Kostenvoranschlages erfolgen.

Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen?
Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z. B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigen-verfahren anfallenden Kosten.

Darf ich eine Wertminderung verlangen?
Man geht davon aus, dass nach vollständig sachgemäßer Wiederherstellung keine technische Minderung eintritt. Dennoch ist es möglich, dass bei Veräußerung des instand gesetzten Fahrzeug eine kaufmännische Minderung niederschlägt, merkantile Wertminderung. Diese Wertminderung muss Ihnen die gegnerische Versicherung im Haftpflichtschadenfall erstatten. Sie wird vom Sachverständigen ermittelt und ist im Schadengutachten ausgewiesen.

Kann ich mir die Schadensumme auszahlen lassen?
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit sich die Schadensumme gemäß der Schätzung des Sachverständigen auszahlen zu lassen. Nachweise über Reparatur oder Ersatzbeschaffung müssen sie nicht beibringen. Allerdings wird dann nach aktueller Gesetzgebung die MwSt. nicht fiktiv ausgezahlt. Demzufolge sind maßgebend im:

  • Reparaturfall ohne Rechnungslegung: die Reparaturkosten (netto)
  • Totalschaden ohne Ersatzbeschaffung: die Differenz aus Wiederbeschaffungswert (netto) und Restwert

Zusammenhängend ist hier auf die im Handel von Gebrauchtwagen übliche Differenzbesteuerung nach §25a UstG hinzuweisen, nach derer im Bruttopreis lediglich ein MwSt-Anteil in der Höhe der vom Händler zu versteuernden Handelsspanne zwischen Einkauf und Verkauf enthalten ist.

Bekomme ich einen Mietwagen?
Ist Ihr Fahrzeug reparaturwürdig, können Sie sich bei unverschuldetem Unfall einen Ersatzwagen für die Zeit der Reparaturdauer auf Kosten der Versicherung anmieten. Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr reparaturwürdig sein, können Sie sich im Haftpflichtfall für die vom Sachverständigen angesetzte Wiederbeschaffungsdauer ein Ersatzfahrzeug anmieten, wenn Ihr beschädigtes Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist. Doch Vorsicht dabei müssen Sie einiges beachten: Im Reparaturfall sind Sie aufgrund Ihrer Schadenminderungspflicht gehalten den Reparaturauftrag schnell zu erteilen und für eine zügige Reparaturdurchführung zu sorgen. Zur Vermeidung von Kostenrisiken sollten Sie Preisvergleiche mehrerer Vermieter einholen und darauf achten, dass möglichst ein Fahrzeug der nächst niedrigeren Klassifizierung angemietet wird. Sprechen Sie sich ggf. mit der Versicherung ab.